AWO Geschäftsstelle
AWO Nordhessen im Überblick
Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz
Zum 01.01.2023 ist in Deutschland das neue Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) in Kraft getreten. Die AWO Nordhessen ist zum 01.01.2024 verpflichtet , sich an das Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten zur Vermeidung von sowohl
Menschenrechtsverletzungen als auch umweltbezogenen Risiken in unseren Dienstleistungsketten zu halten, und sicherzustellen, dass sowohl Mitarbeitende im eigenen Geschäftsbereich als in der Dienstleistungskette ebenfalls in Übereinstimmung
mit diesem Gesetz handeln.
Die Einhaltung der Menschenrechte und damit einhergehender Umweltstandards, sowohl im eigenen Geschäftsbereich als auch entlang unserer Dienstleitungskette, ist unser Anspruch. Unser Ziel ist es, unseren Lieferanten entlang der Dienstleistungskette zu helfen, die Anforderungen des LkSG zu erfüllen. Um dies zu erreichen, haben wir bestimmte Kontroll- und Beschwerdemechanismen eingeführt und somit allen Adressatinnen und Adressaten die Möglichkeit gegeben, uns bei den Verstößen zu informieren. Bitte lesen Sie dazu unser Verfahrensordnung für das hierfür eingerichtete Hinweisgebersystem.
Beschwerdeverfahren nach Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)
Verfahrensordnung zum Beschwerdeverfahren gem. § 8 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)